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   BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80   

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BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80 (https://dejure.org/1980,13798)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1980 - 3 StR 36/80 (https://dejure.org/1980,13798)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80 (https://dejure.org/1980,13798)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines strafmildernden Tatanlasses - Berücksichtigungsfähigkeit eines "sexuellen Notstands"

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher

    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80
    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 -, sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 -).".
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 85/79

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80
    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 -, sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 -).".
  • BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79

    Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80
    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 -, sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 -).".
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1980 - 3 StR 36/80
    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 -, sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 -).".
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Werden dagegen das Nichtvorliegen einer finanziellen Notlage, eines sexuellen Notstands oder zwingender Gründe für das inkriminierte Verhalten derart zum gedanklichen Ausgangspunkt von Strafzumessungserwägungen gemacht, daß ihr Fehlen dem Angeklagten zum besonderen Schuldvorwurf gemacht wird, obwohl sie die Tat in keiner Weise charakterisieren, dann wird damit ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung seines Verhaltens angelegt (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 370/79; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 = MDR 1980, 240; Beschluß vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 30.12.1980 - 3 StR 490/80

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Aussetzung der Vollstreckung einer

    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH NJW 1980, 2821; Beschlüsse vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80 - und vom 10. April 1980 - 3 StR 119/80).
  • BGH, 22.01.1986 - 2 StR 722/85

    Entziehung einer Fahrerlaubnis mit einer Sperre auf Lebenszeit - Möglichkeit

    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Umstandes darf aber nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 171/78 und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79, vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79, vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80 und vom 10. April 1980 - 3 StR 119/80).
  • BGH, 10.04.1980 - 3 StR 119/80

    Strafmilderung bei "sexuellem Notstand"

    Das bloße Fehlen eines strafmildernden Tatanlasses darf indes nicht umgekehrt straferschwerend berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79 sowie Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79, vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79 und vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80).
  • BGH, 27.08.1982 - 2 StR 334/82

    Strafschärfende Berücksichtigung des harnäckigen Bestehens auf der Richtigkeit

    Das Fehlen solcher Gründe kann aber nicht strafschärfend gewertet werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1980 - 3 StR 36/80; vom 3. April 1980 - 2 StR 91/80 und vom 31. Oktober 1980 - 2 StR 603/80)".
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